Corona hat dieses Jahr nicht nur im Sport, sondern in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens Änderungen bewirkt. Trotzdem freue ich mich auf die bevorstehende Wintersaison und die im September startenden Bewerbe des Max-Aicher-Cups.

Stand heute können diese Bewerbe starten, wenn der ausrichtende Verein entsprechende Hygieneregeln erarbeitet und auch durchsetzt. Bei der Erstellung eines solchen Konzeptes sehe ich mich als Weitenfachwart in der Pflicht zumindest Vorschläge für den sportlichen Teil zu machen. Das Gesamtkonzept muss indiviuell auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten sein und mit den zuständigen Behörden abgesprochen werden.

Folgende Regelungen schlage ich daher vor in das Konzept zu integrieren:

Hygienekonzeptentwurf DESV

  • Die Mindestabstände von 1,5m zwischen Sportlern, Funktionären und Zuschauern sind immer zu wahren. Durch die Länge der Bahn, die Größe der Anlagen und die Tatsache, dass sich im Abschussbereich nur der Sportler und der Schiedsrichter befinden dürfen, ergeben sich hier keine Probleme.
  • Bei Betreten der Anlage werden alle Anwesenden mit Namen, Vorname, Adresse und einer Kontakttelefonnummer erfasst. So ist gegebenenfalls eine Rückverfolgung durch die zuständigen Stellen möglich. Ohne eine solche Erfassung ist das Betreten der Anlage nicht erlaubt. Die erfassten Daten werden vertraulich behandelt und nur auf Verlangen der zuständigen behördlichen Stelle weitergegeben.
  • Bei Betreten und Verlassen der Anlage sind die Hände zu desinfizieren. Entsprechende Desinfektionsmittel werden vom Verein zur Verfügung gestellt.
  • Beim Betreten der Sanitärbereiche ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Der Stock darf nur mit dem Fuß berührt werden. Sollte das Benutzen der Hände notwendig sein, muss der Stock mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel desinfiziert werden.
  • Sowohl Spieler als auch Rückspieler werden angehalten einmal pro Durchgang die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
  • Der Zugang zum Rechenbüro ist nur Funktionären gestattet.
  • Bei den Siegerehrungen wird jeder Spieler einzeln aufgerufen und erhält einzeln seinen Preis. Alle Anwesenden werden angehalten sowohl beim Warten als auch bei eventuellen Fotoaufnahmen die Mindestabstände einzuhalten.
  • Für die Kontrolle der Einhaltung der Hygieneregeln ist ein Hygienebeauftragter zu bestimmen. Die Bedingungen werden jedem Spieler bei der Meldung schriftlich ausgehändigt. Außerdem werden sie durch Aushang bekannt gegeben.
    Den Weisungen des Hygienebeauftragten ist zwingend Folge zu leisten.
  • Betreiber und Veranstalter kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nichteinhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.

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